Der Landkreis Emsland unterhält verschiedene Katastrophenschutzeinheiten. Die Einheiten sind bei den Feuerwehren, dem Deutschen Roten Kreuz in Papenburg, Meppen und Lingen, sowie beim MHD Papenburg, dem DLRG Emsland und dem THW untergebracht.Die Bundeswehr hat sich aus dem Emsland zurückgezogen. Letzte Resteinheiten stehen jedoch dem Kat-Schutz nach wie vor zur Verfügung. Im Schaden- oder Unglücksfall übernimmt die Leitstelle erste Alarmierungen der Einheiten und des Kat-Schutz Stabes. Ist solange Koordinator und Einsatzleiter, bis sich der Katastrophenschutzstab konstituiert und die Einsatzleitung übernimmt. Für die Erstalarmierung sind Alarmordnungen der Leitstelle vorhanden. Weitere Einsatzpläne sind im Lage- und Führungszentrum des Landkreises (Kat-Schutz Zentrale) vorhanden.

Definition: Eines der wichtigsten Standbeine des Katastrophenschutzes sind naturgemäß die kommunalen Feuerwehren. Sie sind sogenannte Anstalten des öffentlichen Rechts der Kommunen. Aufgrund ihrer flächendeckenden Organisation sind die Feuerwehren mit 3410 Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehren und mit neun Berufsfeuerwehren von besonderem Gewicht für den Katastrophenschutz. Insgesamt gibt es in Niedersachsen rund 140.000 Feuerwehr-Einsatzkräfte.
Neben der Feuerwehr ist der kommunale Rettungsdienst regelmäßig zuerst am Einsatzort und können in vielen Fällen erste Maßnahmen ergreifen. Eine wichtige Klammer zwischen den Hilfsorganisationen und der Feuerwehr ist der Rettungsdienst, d.h. alltäglicher und qualifizierter Krankentransport. Im Katastrophenfall wird er in Kombination mit den Einsatzkräften der Sanitäts- und Betreuungszüge von den sogenannten Leitenden Notärzten koordiniert. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Nds. Rettungsdienstgesetz. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Kat-Schutz Einsatzkräfte ist die Polizei. Ihre Aufgaben reichen von der Sicherung des Einsatzortes über Verkehrslenkung bis zur Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen.

Das ist gewissermaßen die Kerntruppe, die im direkten Zugriff der Kat-Behörde steht. Weitere Kräfte, die sich unterstellen oder je nach Selbstverständnis auch überwiegend selbständig agieren, sind solche des Bundes oder anderer Länder, die im Wege der Amtshilfe tätig werden. Hier ist zunächst das Technische Hilfswerk zu nennen, eine Anstalt des Bundes mit dem Schwerpunkt technische Rettung und Bergung sowie technische Logistik. 6500 Helferinnen und Helfer stehen in Niedersachsen zur Verfügung. Hinzu kommt der Bundesgrenzschutz, der besonders als Nachfolger der sogenannten Bahnpolizei eine gewichtige Rolle spielt.

Zentrale Bedeutung bei Großschadenslagen, bei denen es besonders auf massiven Personaleinsatz ankommt, wie bei Sturmfluten oder Überschwemmungen, hat die Bundeswehr. Das Grundgesetz sieht vor, dass die Länder bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall die Streitkräfte anfordern können. In einer umfangreichen Alarmplanregelung, der in Abstimmung mit den zivilen Behörden erlassen wurde, hat die Bundeswehr detailliertes Regelwerk für Wasser-, Unwetter-, Brand- und Schneekatastrophen, sowie für sämtliche technischen Großschadensfälle erlassen. Dies befähigt sie schnell und umfassend zu helfen. Das wurde nicht nur bei der Bekämpfung des Oderhochwassers deutlich, sondern zeigt sich auch, wenn es darum geht, hier in Niedersachsen die Waldbrandbekämpfung zu organisieren. 5 to Wasser in Außenlastbehältern zur Brandbekämpfung aus der Luft können nur von Bundeswehrhubschraubern transportiert werden und nur Panzer können Schneisen gegen das Feuer schlagen. Die Bundeswehr ist für den Katastrophenschutz unverzichtbar, auch wenn die Standortschließungen und -reduzierungen in Niedersachsen zu erheblichen Einschnitten geführt haben.

Ebenso hilfreich erweisen sich auch regelmäßig die ausländischen Streitkräfte, die wie die Bundeswehr für Katastrophenschutzeinsätze in Niedersachsen zur Verfügung stehen. Ein entsprechendes Abkommen mit den britischen Streitkräften ist zur Zeit geplant. "Weitere Informationen". Auch eine Vielzahl von privaten Unternehmern, Speditions- und Baufirmen, Hersteller oder Lieferanten von Kühl- oder Wärmeaggregaten, Zelten, Versorgungs-, Bus- oder Bahnunternehmen sind für den Katastrophenschutz unentbehrlich. Der Einsatz und die Dienstleistung Privater erfolgt auf vertraglicher Basis, lässt sich aber auch erforderlichenfalls erzwingen. Nach dem NKatSG ist jedermann verpflichtet, bei der Katastrophenbekämpfung Hilfe zu leisten, wenn vorhandene Einsatzkräfte nicht ausreichen. Solche Hilfeleistung kann nur verweigert werden, wenn sie zu einer Kollision mit höherwertigen Pflichten käme oder wenn erhebliche Gefährdungen für den Dienstverpflichteten zu befürchten wären. Ebenso kann die Katastrophenschutzbehörde Sachleistungen, wie sie das Bundesleistungsgesetz für den Verteidigungsfall vorsieht, von privaten Unternehmern (z.B. Transportkapazität für Evakuierungen) anfordern. Natürlich korrespondieren diese Leistungspflichten mit entsprechenden Entschädigungsregeln.