Sie sind hier: Aufgaben der Leitstelle

1. Annahme von Hilfeersuchen aller Art über den Notruf 112, der Amtsnummer 05931/19222 und die anderen Amtsnummern und Standleitungen oder über andere Wege (BM-Anlagen, Fax, E-Mail, Funkverkehr, Rundfunk, Amtsnummern, Mobiltelefon etc. pp.). Die Leitstelle meldet sich bei 112-Gesprächen mit: "Notruf, Feuerwehr und Rettungsdienst" über alle anderen Fernsprecher mit: "Rettungsleitstelle". Bei Nachfragen ist der jeweilige Name zu nennen. Notrufgespäche haben Vorrang, sind immer als erstes abzuarbeiten. Danach die Gespäche über die offizielle Rufnummer 19222 und danach alle anderen Amtsanschlüsse.

2. Entscheidung über den Einsatz des Rettungsmittels oder der Maßnahmen die zu treffen sind. Die Rettungsleitstelle ist zentrales Führungsorgan im Brandschutz und bei Hilfeleistungen im Sinne des Nds. Brandschutzgesetzes. Sie leitet den Einsatz bis zum Eintreffen der Rettungskräfte vor Ort. Sie ist Einsatzzentrale für den Rettungsdienst und Krankentransport und regelt und koordiniert die Einsätze aller mobilen Rettungsmittel. Sie bestimmt und setzt das jeweils notwendige Rettungsmittel ein (KTW, RTW, NAW, RTH). Das Leitstellenpersonal ist gegenüber den im Rahmen des Rettungsdienstes und Krankentransportes tätigen Personen weisungsbefugt. Der Leitstelle obliegt die Einsatzleitung bei Großschadenslagen, solange bis der "Katastrophenfall" durch den Hauptverwaltungsbeamten festgestellt ist. Sie leitet erste Maßnahmen ein und sorgt für die Alarmierung des HVB-Stabes, der den Einsatz übernimmt.

3. Alarmierung und Einsatz der Hilfsdienste, im Rettungdient und Kankentransport durch Funk, Fax, MDE-Geräte, fernmündlich über Funk oder Telefon oder über andere Wege. Bei den Freiwilligen Feuerwehren durch Alarme nach einer festgelegten Alarm- und Ausrückeordnung über Funkmeldeempfänger, Sirenen, SMS-Alarm, Fax, Datenschreiber, Telefon oder Sonstige Alarmwege mittels der Technischen Anlagen der Leitstelle oder direkt. Alarmierung des Katastrophenschutzes über eingereichte Alarmpläne und Meldung an Behörden im Bedarfsfalle. Die Leitstelle des Landkreises hält Betriebsaufsicht über die zugewiesenen Funkverkehrskreise des BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) 503 für den RD, 467 für die FF und 407 für den Kat.-Schutz, bzgl. ordnungsgemäßen Funksprechverkehr und vorschriftsmäßer Durchführung im Sinne der Dienstvorschrift (PDV/DV 810.3) Die Leitstelle meldet sich mit dem zugewiesenen Rufnamen, auf dem Feuerwehrkanal mit "Florian Emsland" und auf dem Rettungsdienst- sowie Kat-Kanal mit "Leitstelle Emsland". (rechts: die Arbeitsbildschirme mit aufgelegter Karte, dem mittleren Arbeitsbildschirm mit Telefonabfragemaske und unten den aufgelegten Einsatzmittelbildschirm mit der Krankentranportplanung)

4. Sicherstellung der ständigen Verfügbarkeit von Rettungsmittel. Die Leitstelle überwacht die Einsatzfahren und die Fahrzeugbewegungen. Allein die Leitstelle hält einen Überblick über die einsetzbaren und nicht einsetzbaren Fahrzeuge von RD und FF und Kat-Einheiten. Die Leitstelle sorgt dafür, das die vorgegebenen Ersteintreffzeiten des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes eingehalten werden, (Poitionieren von Rettungsmitteln in Bereitstellungsräume). Sie überwacht die Einsetzbarkeit von Feuerwehren und Fahrzeugen (Abmeldungen einzelner Wehren oder Teilen) und ist informiert über die Verfügbarkeit der Kat-Einheiten, sie hält ständigen Kontakt zu den Nachbarleitstellen; ist mit der BF Osnabrück, der Leitstelle Osnabrück und der Kreisleitstelle Steinfurt in Rheine datenvernetzt. Die Leitstelle ist über Standleitungen mit dem Lage- und Führungzentrum der Polizei in Lingen verbunden.

5. Weitere Aufgaben. - Bei Anforderung von Notdiensten der Fachbereiche Jugend und Sport, Sicherheit und Ordnung, Gesundheit, Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Wasser und Bodenschutz alarmiert die Leitstelle die zuständigen Beamten nach Alarmplan. - Vermittelt Notdienste, wenn ein Einsatz eines Rettungs- oder Transportmittels nicht erforderlich ist, Notdienstpläne werden ständig aktuell vorgehalten. - Gibt Sachstandslagen (Wetter, Hochwasser, Sturm Eisregen usw. ) weiter und legt den Fachämtern diese zur Entscheidung vor (Schulausfall, Sperrungen, Maßnahmen). - Koodiniert den Einsatz der drei ständig einsatzbereiten Notfallseelsorger. - Info Hinweise und Alarme (SMS-Alarm) für zusätzliche Fachdienste, Entscheidungsträger, Sonderalarmwege (Rett-Alarm) und der Presse nach festgelegtem Weg. U.s.w.

6. Vorhaltung von Alarmunterlagen und Meldeanlagen. Im Einsatzleitrechner sind spezifische Daten über Örtlichkeiten (Anfahrweg) Zuständigkeiten und das Alarmwesen vorhanden. Die Leitstelle Emsland hält einen aktuellen Bettennachweis der Krankenhäuser bereit. Die Leitstelle prüft regelmäßig durch Probealarme die Sirenen und Funkmeldeempfänger im Rettungsdienst und bei den Feuerwehren. Ferner überwacht das Leitstellenpersonal die BMA (Brandmeldeanlage) auf der ca. 190 Betriebe aufgeschaltet sind. Die LST hält Pläne für die Bereitschaftsdienste des Landkreises vor und alarmiert diese im Bedarfsfall. (Auf dem Bild sieht man den Arbeitsplatz 3 mit BMA-Bildschirm)

7. Unterstützung Polizei und der Hilfsorganisationen - Im Bedarfsfalle steht eine zuschaltbare Funkverbindung zur Polizei (Kanal 450) und für die Zuschaltung des Funks von Nachbarkreisen zur Verfügung. Eine Rückfallebene (Alarmgeber) und Ersatzrelaistation sichert bei EDV Komplettausfall einen Notbetrieb. In der Leitstelle sind Code´s für das Materiallager der FTZ und dem ELW 2 der TEL (Standort Sögel) vorhanden. Eine Langzeitdokumentation von Telefongesprächen ist eingebaut, ein elektronisches Dienstbuch wird geführt.